Brutto-Netto-Rechner Deutschland 2026

Brutto, Netto oder Wunschnetto 2026 berechnen – mit Midijob, Krankenkasse, Steuerklasse und Bundesland.

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3.130,09 €

Monatliches Netto

37.561,08 €

Jährliches Netto

37,4 %

Effektive Abzüge

6.057,50 €

Arbeitgeberkosten/Monat

PositionMonatJahr
Brutto5.000,00 €60.000,00 €
Lohnsteuer782,41 €9.388,92 €
Solidaritätszuschlag0,00 €0,00 €
Kirchensteuer0,00 €0,00 €
Rentenversicherung465,00 €5.580,00 €
Arbeitslosenversicherung65,00 €780,00 €
Krankenversicherung437,50 €5.250,00 €
Pflegeversicherung120,00 €1.440,00 €
Abzüge gesamt1.869,91 €22.438,92 €
Netto3.130,09 €37.561,08 €
Arbeitgeberkosten (Kernbeiträge)6.057,50 €72.690,00 €

Unverbindliche Schätzung für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich Midijobs ab 603,01 €. Nicht berücksichtigt sind Minijobs, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen, Freibeträge, Altersentlastung, Versorgungsbezüge und das Faktorverfahren der Steuerklasse IV. Arbeitgeberkosten enthalten die vier gesetzlichen Kernbeiträge, aber keine Unfallversicherung, Umlagen oder individuellen Nebenkosten.

Stand 22.09.2026: BMF-Programmablaufplan 2026, DRV-Übergangsbereich, Krankenkassenliste und Pflegeversicherung.

Was berechnet der Brutto-Netto-Rechner?

Der Rechner schätzt das monatliche und jährliche Nettogehalt eines regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland für 2026. Er trennt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich zeigt er die gesetzlichen Kernbeiträge des Arbeitgebers und die daraus entstehenden Arbeitgeberkosten.

So verwenden Sie den Rechner

Wählen Sie Brutto-Netto oder Wunschnetto sowie einen Monats- oder Jahreswert. Ergänzen Sie Steuerklasse, Bundesland, Kinderfreibetrag, den für die Pflegeversicherung maßgeblichen Elternstatus und den Zusatzbeitrag Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Aktivieren Sie die Kirchensteuer nur, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz und berücksichtigt für Sachsen die abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung.

Beispiel für 5.000 Euro Monatsbrutto

Bei 5.000 Euro Monatsbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, ohne Kirchensteuer, kinderlos ab 23 Jahren und einem Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt die amtliche Lohnsteuerberechnung 782,41 Euro Lohnsteuer im Monat. Hinzu kommen in diesem Beispiel 465 Euro Rentenversicherung, 65 Euro Arbeitslosenversicherung, 437,50 Euro Krankenversicherung und 120 Euro Pflegeversicherung. Der geschätzte Auszahlungsbetrag beträgt 3.130,09 Euro.

Welche Werte gelten 2026?

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. Für die allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt eine Grenze von 101.400 Euro jährlich beziehungsweise 8.450 Euro monatlich. Der Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung beträgt 9,3 Prozent, zur Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Bei der Krankenversicherung werden 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags angesetzt. Der veröffentlichte durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 beträgt 2,9 Prozent.

Steuerklasse und Kinderfreibetrag

Die Steuerklasse beeinflusst die laufende Lohnsteuer. Der Rechner unterstützt die Klassen I bis VI. Der Kinderfreibetrag aus den ELStAM senkt beim laufenden Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht die Lohnsteuer selbst, kann aber die Bemessungsgrundlage für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer reduzieren. Der Kinderfreibetrag ist nicht dasselbe wie die Zahl der Kinder unter 25 für die Pflegeversicherung; deshalb werden beide Angaben getrennt erfasst. Das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV ist in dieser ersten Version noch nicht enthalten.

Pflegeversicherung und Sachsen

Kinderlose Mitglieder ab 23 Jahren zahlen regelmäßig den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Eltern tragen grundsätzlich einen niedrigeren Arbeitnehmeranteil. Für das zweite bis fünfte berücksichtigungsfähige Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitrag jeweils um weitere 0,25 Prozentpunkte. In Sachsen ist der Arbeitnehmeranteil um 0,5 Prozentpunkte höher und der Arbeitgeberanteil entsprechend niedriger als in den übrigen Bundesländern.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der maßgeblichen Steuer. Kinderfreibeträge können ihre Bemessungsgrundlage verändern. Beim Solidaritätszuschlag verwendet der Rechner die Freigrenze und Milderungszone aus dem amtlichen Programmablaufplan. Bei vielen mittleren Einkommen fällt deshalb kein Solidaritätszuschlag an.

Annahmen und Grenzen

Die Berechnung gilt für laufenden Arbeitslohn ab 603,01 Euro monatlich, einschließlich des Übergangsbereichs, und für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer. Minijobs, private Krankenversicherung, Einmalzahlungen, Boni, eingetragene individuelle Freibeträge, Hinzurechnungsbeträge, Altersentlastungsbetrag, Versorgungsbezüge, Mehrfachbeschäftigung und das Faktorverfahren sind nicht enthalten. Die Arbeitgeberkosten enthalten keine Unfallversicherung, Umlagen oder individuellen betrieblichen Nebenkosten. Der Jahreswert ist das Zwölffache einer gleichbleibenden Monatsabrechnung; er ist keine Einkommensteuerveranlagung.

Quellen und Datenschutz

Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan 2026 des Bundesministeriums der Finanzen. Beitragssätze, Krankenkassenwerte und Bemessungsgrundlagen wurden anhand der Veröffentlichungen von Bundesregierung, Bundesgesundheitsministerium, GKV-Spitzenverband und Deutscher Rentenversicherung am 22. September 2026 geprüft. Alle Eingaben werden ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet und nicht an Quiklio oder den BMF-Rechner übertragen. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und ersetzt weder die Lohnabrechnung noch eine Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Netto bleibt 2026 vom Brutto?
Das hängt vor allem von Bruttogehalt, Steuerklasse, Kirchensteuer, Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Bundesland und Pflegeversicherungsstatus ab. Der Rechner weist jede Position einzeln aus.
Warum werden Kinderfreibetrag und Kinder unter 25 getrennt abgefragt?
Der ELStAM-Kinderfreibetrag beeinflusst beim Lohnsteuerabzug vor allem Soli und Kirchensteuer. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder unter 25 bestimmt dagegen Abschläge in der Pflegeversicherung.
Warum ist Sachsen bei der Pflegeversicherung anders?
In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Prozentpunkte mehr und Arbeitgeber entsprechend weniger vom allgemeinen Pflegeversicherungsbeitrag als in den übrigen Bundesländern.
Ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag überall gleich?
Nein. 2,9 Prozent ist der amtliche Durchschnittswert für 2026. Wählen Sie eine gelistete Krankenkasse oder tragen Sie deren Zusatzbeitrag manuell ein.
Berechnet der Rechner auch Midijobs und Wunschnetto?
Ja. Für Monatsbrutto von 603,01 bis 2.000 Euro werden die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge des Übergangsbereichs 2026 verwendet. Im Modus Wunschnetto wird das dazu passende Brutto centgenau angenähert.
Ist das Ergebnis eine offizielle Lohnabrechnung?
Nein. Es ist eine unverbindliche Schätzung für den beschriebenen Standardfall. Individuelle Freibeträge, besondere Beschäftigungsformen und weitere Lohnbestandteile können das Ergebnis ändern.